Den Wiedereinstieg ermöglichen
Betriebliches Eingliederungsmanagement: Wieso, weshalb, warum!?
Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist in Deutschland gesetzlich verankert und im Sozialgesetzbuch IX (§ 84 Abs. 2 SGB IX) geregelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, ein BEM anzubieten, wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Ziel ist es, eine nachhaltige Integration der Mitarbeiter ins Arbeitsleben zu fördern und Frühverrentungen oder Langzeitarbeitsunfähigkeit zu vermeiden.
Permendo BEM
Was ist Betriebliches Eingliederungsmanagement?
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) ist ein Konzept und ein Instrument, das in Unternehmen und Organisationen angewendet wird, um die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Arbeitsfähigkeit von Mitarbeitern zu fördern. Das Hauptziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements besteht darin, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die aus gesundheitlichen Gründen längerfristig oder wiederholt im Job beeinträchtigt sind, dabei zu unterstützen, ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder wieder in das Arbeitsleben zurückzukehren.
Ablauf des BEM:
- Anlass und Einleitung: Der Anlass für ein BEM kann beispielsweise eine längere Krankheitsphase, wiederholte Kurzzeiterkrankungen oder eine längere Abwesenheit aus anderen Gründen sein. Der Arbeitgeber oder der Mitarbeiter selbst kann das BEM initiieren.
Gespräch und Klärung: Im Rahmen des BEM findet ein vertrauliches Gespräch zwischen dem betroffenen Mitarbeiter und einem betrieblichen Vertreter statt. Ziel ist es, die individuelle Situation und die gesundheitlichen Einschränkungen des Mitarbeiters zu erörtern und mögliche Ursachen und Lösungsansätze zu identifizieren.
Analyse und Planung: Die Arbeitsbedingungen und -anforderungen des betroffenen Mitarbeiters werden analysiert, um mögliche Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu ermitteln. Dies kann beispielsweise die Anpassung des Arbeitsplatzes, die Umgestaltung von Arbeitsprozessen oder auch die Weiterbildung des Mitarbeiters umfassen.
Umsetzung der Maßnahmen: Die im Rahmen des BEM identifizierten Maßnahmen werden in Absprache mit dem Mitarbeiter und gegebenenfalls anderen relevanten internen oder externen Stellen umgesetzt.
Erfolgskontrolle: Nach der Umsetzung der Maßnahmen wird überprüft, ob die gewünschten Effekte erzielt wurden und ob die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters wiederhergestellt oder verbessert wurde.
Konkret unterstützen: Beispiele für BEM-Maßnahmen
- Veränderungen am Arbeitsplatz
- Anpassung der Arbeitszeiten durch eine stufenweise Wiedereingliederung
- Tätigkeitswechsel, wenn aufgrund der Erkrankung ein Einsatz am alten Arbeitsplatz nicht mehr möglich ist
Gerne genutzt: die stufenweise Wiedereingliederung
Die stufenweise Wiedereingliederung ist das Modell, auf das am meisten gesetzt wird. Der bzw. die Ärzt*in stimmt mit seinem bzw. ihrer Patienten*in einen Eingliederungsplan ab. Die Arbeitsaufnahme kann mit wenigen Stunden täglich beginnen und stufenweise bis zur vollen Arbeitszeit gesteigert werden. Die Dauer der Maßnahme liegt im Regelfall zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten. Die Wiedereingliederung wird durch ärztliche Untersuchungen begleitet. Beschäftigte beziehen während der stufenweisen Wiedereingliederung Kranken- oder Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung - sie sind auch in dieser Zeit offiziell arbeitsunfähig.
Erfolgsfaktoren für ein BEM
BEM kann nur gelingen, wenn die Mitarbeitenden den beteiligten Personen und dem Verfahren vertrauen. Daher ist die Erstellung eines professionellen Datenschutzkonzeptes wichtig. Der BEM-Ansprechpartner muss Empathiefähigkeit mitbringen und in der Lage sein, Führungskräfte von den entwickelten Ideen zu überzeugen. Je aufgeklärter die Mitarbeitenden sind, desto kleiner sind im Falle der Notwendigkeit von BEM-Maßnahmen die Bedenken. Sie wiederum können Mitarbeitende im Betrieb halten, die nach einer längeren Krankheitsphase wieder den Anschluss schaffen wollen.
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