Sicher Arbeiten

Die Grundbetreuung in der Arbeitssicherheit 

Die Grundbetreuung ist dafür da, Sie als Arbeitgeber bei den Ihnen gesetzlich auferlegten Pflichten für die Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeiter*innen zu unterstützen. Hierbei umfasst die Grundbetreuung die grundlegenden Unterstützungsleistungen der Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die unabhängig von betriebsspezifischen Erfordernissen immer zu erbringen sind.

Grundbetreuung

Arbeitsschutzmaßnahmen sind Investitionen in die Zukunft des Unternehmens.

Der Arbeitsschutz hat sich weiterentwickelt und ist inzwischen - konsequent und richtig eingeführt und umgesetzt - eine Chance, um den betrieblichen Erfolg sicherzustellen. Engagement des Arbeitgebers für den Arbeitsschutz ist oft der Einstieg, um sich als Arbeitgeber intensiver mit dem Wohlbefinden der eigenen Mitarbeiter:innen zu beschäftigen. Unternehmen fangen an sich aktiv für das Wohlbefinden und die Gesundheit einzusetzen, erhöhen die Arbeitsqualität und die Zufriedenheit am Arbeitsplatz - ein Win-Win für alle Beteiligten.
Kann Arbeitsschutz mehr sein, als nur eine Methode, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden? permendo beantwortet dies ganz klar mit JA!

Durch unsere jahrelange praktische Tätigkeit in den unterschiedlichsten Berufszweigen verfügen wir über ein breites Spektrum an Kenntnissen und Erfahrungen. Dies ermöglicht es uns, praxisnahe und ganz auf die Belange des jeweiligen Unternehmens abgestimmte Lösungen anzubieten.
Moderner Arbeitsschutz erfordert Flexibilität von allen Beteiligten. Flexibilität, die wir als externer Dienstleister kompetent in Ihr Unternehmen einbringen.

Grundbetreuung

Übersicht einer Grundbetreuung durch uns von permendo

Angebotsberatung, Vertrag und zeitliche Planung

Die Betreuung wird auf Ihre individuellen betrieblichen Anforderungen angepasst

Betriebsstätten Begehung

Regelmäßige Betreuung bei der Begehung der Betriebsstätte durch eine unsere deutschlandweit vertretenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Gefährdungsbeurteilung

Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung (Verhältnis- und Verhaltensprävention)

Untersuchung nach eingetretenen Ereignissen

Ereignisse werden definiert als Arbeitsunfälle oder Beinaheunfälle, die im Rahmen der Grundbetreuung untersucht werden

Erstellen von Protokollen & Erfüllung von Meldepflichten

Erstellung einer Dokumentation gemäß DGUV mit einhergehender Meldepflicht

Mitwirken in betrieblichen Besprechungen (ASA-Sitzung)

Teilnahme an den ASA-Sitzungen, die ab 20 Beschäftigten einmal im Quartal verpflichtend sind

Grundbetreuung

Einsatzzeiten der Grundbetreuung

Für die Aufgabenfelder der Grundbetreuung steht Betriebsärzt*innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit ein festes Zeitkontingent zur Verfügung.
Dieser wird entsprechend der Betreuungsgruppe nach Anlage 2 als Summenwert ermittelt und unter Berücksichtigung der Mindestzeitanteile auf Betriebsarzt, Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgeteilt.

Der Bedarf an Unterstützung durch Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in den einzelnen Branchen unterschiedlich und hängt hierbei von der Art des Betriebes und den damit einhergehenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit ab. Der Unternehmer erhält den erforderlichen Gestaltungsspielraum, um das Verhältnis selbst festzulegen. Hierbei wird auf eine Kooperation von Betriebsärztinnen, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit gesetzt. 

Grundbetreuung

Aufgabenfelder der Grundbetreuung

Informationen zu jedem Aufgabenfeld finden Sie im Anhang 3 der DGUV Vorschrift 2. Diese enthält zu jedem Aufgabenfeld außerdem noch nähere Erläuterungen und mögliche einzelne Leistungen. Diese dient als Hilfestellung für die betriebliche Umsetzung und zur leichteren Abgrenzung zur betriebsspezifischen Betreuung.

1

Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung durch die Beurteilung der Arbeitsbedingungen

2

Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung zur Verhältnisprävention

3

Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit

4

Untersuchung nach Ereignissen

5

Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten

6

Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten

7

Mitwirken in betrieblichen Besprechungen

8

Selbstorganisation

Grundbetreuung

Beispiele für Unterstützungsangebote im Rahmen der Grundbetreuung: 

Konzeption, Durchführung und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung

Unterhaltung von Betriebsanlagen

Umgang mit vorhandenen Gefahrstoffen

Auswahl, Benutzung und Erprobung von Körperschutzmitteln

Überprüfung der Arbeitsmittel

Allgemeine Unterweisungen

Organisation der Ersten Hilfe und beim Brandschutz

Gestaltung des Arbeitsplatzes, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung, Ursachen von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen untersuchen und Maßnahmen dazu vorschlagen

Besprechungen wie dem Arbeitsschutz-Ausschuss oder an Betriebsversammlungen teilnehmen 

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